Projekt Begleiteter Umgang
Begleitete Umgangskontakte gehören zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe §18 und §27 KJHG – §1684 BGB, §1685 BGB, §1686 BGB. Das neue Gesetz §1686 BGB räumt einem leiblichen Vater, der ein ernsthaftes Interesse an seinem Kind gezeigt hat, das Recht auf Umgang mit dem Kind ein, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient – und zwar unabhängig davon, ob er zum Kind bereits eine sozial-famililäre Beziehung aufgebaut hat. Dieses neue Gesetz gibt dem leiblichen Vater zudem bei berechtigtem Interesse ein Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, es darf allerdings dem Wohl des Kindes nicht widersprechen. Die direkte Begleitung beim Umgang durch eine Fachkraft kann als integrative, lösungsorientierte und fachliche Intervention verstanden werden. Der begleitete Umgang ist sinnvoll und notwendig in folgenden Situationen:
Coaching durch Sozialpädagogische Familienhilfe oder Familienhebammen
Das Coaching beinhaltet eine Problemanalyse, Zielfindung, Planung, Umsetzung und Auswertung. In den Räumen der Initiative mittendrin findet durch die Fachkräfte folgendes Angebot statt:
Außerhalb der Praxisräume bieten wir Altersentsprechend Aktivitäten an:
Zielgruppen
Projekt Spielgruppe
In regelmäßigen Spielgruppenangeboten entwickeln sich unter fachlicher Begleitung ein Austausch der Elternteile untereinander sowie die Stärkung der emotionalen Bindung zu den Kindern. Durch Kreativangebote und Bewegungsspiele wird Sprache, Motorik und kognitive Wahrnehmung gefördert. In einfühlsamer Weise werden Eltern für die Bedürfnisse ihrer Kinder sensibilisiert und auftretende erzieherische, pflegerische sowie entwicklungsspezifische Fragen können in geschütztem Rahmen diskutiert werden. Die Spielgruppe wird regelmäßig durch die Familienhebamme begleitet. Ergänzend findet eine Ernährungsberatung statt.